Endlich ist es soweit: Ab dem 7. Juni 2020 bieten wir wieder Gottesdienste in unserer Gemeinde an und können gemeinsam das Heilige Abendmahl feiern. Angesichts der weiterhin bestehenden Einschränkungen in der Corona-Krise gibt es einige Dinge zu beachten:
Planung des Gottesdienstbesuchs
- Eine spontane Teilnahme am Gottesdienst ist derzeit nicht möglich, da die Plätze in der Kirche wegen der Abstandsregeln begrenzt sind.
- Für unsere Gemeinde liegt die maximale Teilnehmeranzahl bei etwa 35 Personen. Durch Familien, die zusammensitzen dürfen, kann sich die Anzahl leicht erhöhen.
- Für die Teilnahme am Gottesdienst gilt folgendes Anmeldeverfahren: Registrierung auf der Internetseite www.nak-marburg.de, hier unter der Gemeindeseite der Gemeinde Marburg Bei Problemen mit der Internetanmeldung oder fehlendem Internetzugang ist auch eine telefonische Anmeldung unter 06421/186973 möglich.
- Amtsträgern und Gemeindemitgliedern, die nach den gesundheitsbehördlichen Hinweisen einer Risikogruppe angehören und aufgrund dessen auch ansonsten nur eingeschränkt am öffentlichen Leben teilnehmen, wird empfohlen, weiterhin den zentralen Videogottesdienst oder den Gemeindegottesdienst per Telefonübertragung (Telefon 069 27 281 561, PIN: 1901) mitzuerleben.
Vor dem Gottesdienst
- Mitzubringen sind:
- Mund-/Nasenschutz
- Gesangbuch (diese werden nicht bereitgestellt) oder Gesangbuch-App
Zutritt zum Kirchengebäude
- Auf dem gesamten Kirchengrundstück gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.
- Für den Zutritt zur Kirche wird (wie in anderen öffentlichen Bereichen) ein Mund-/ Nasenschutz benötigt.
- Auch bereits vor dem Eingang ist auf Mindestabstand zu achten. Gruppenbildung ist zu vermeiden.
- Am Eingang steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
- Die Kirche ist verpflichtet, die Namen (und bei Nicht-Gemeindemitgliedern auch die Adressen) der Gottesdienstteilnehmer zu erfassen, um nötigenfalls die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Dies erfolgt durch den Ordnungsdienst.
- Im Kirchenschiff sind zur Verfügung stehende Plätze markiert/Im Kirchenschiff sind nicht zur Verfügung stehende Reihen oder Plätze gesperrt. Der Ordnungsdienst koordiniert die Sitzplatzverteilung.
- Personen aus einem Haushalt sollten zusammensitzen, um die Zahl der möglichen Sitzplätze zu erhöhen, ansonsten gilt das Abstandsgebot.
Verhalten im Gottesdienst
- Der Mund-/Nasenschutz kann am Platz während des Gottesdienstes abgenommen werden.
- Im Gottesdienst muss auf Singen verzichtet werden. Alle Gottesdienstteilnehmer sind eingeladen, die Liedtexte in den eigenen mitzubringenden Gesangbüchern still mitzulesen. Wie gewohnt, erhebt sich die Gemeinde zu den Liedern mit Ausnahme des Bußliedes.
- Der liturgische Ablauf bleibt unverändert.
- Das Gebet „Unser Vater“ soll nur leise mitgesprochen werden.
- Anstelle des gesungenen dreifachen „Amen“ bestätigt die Gemeinde den Empfang des Schlusssegens mit einem gesprochenen Amen und hält während des Orgelspiels still inne.
Feier des Heiligen Abendmahls
- Nach dem Opfergebet und vor der Feier des Heiligen Abendmahls begeben sich der Dienstleiter und die zur Darreichung beauftragten Priester zur Handhygiene in die Sakristei oder den Waschraum. Nach Rückkehr wird der liturgische Ablauf mit den Worten „Nun feiern wir das Heilige Abendmahl“ fortgesetzt. In der entstehenden Unterbrechung spielt die Orgel oder die Gemeinde nutzt diese Zeit für Momente der Stille.
- Die Darreichung des Heiligen Abendmahls an die Amtsträger und die Gemeindemitglieder erfolgt unter Einhaltung des Mindestabstands. Zudem tragen die Amtsträger bei der Darreichung einen Mund-/Nasenschutz – ebenso die Empfänger.
- Die Teilnahme am Heiligen Abendmahl ist freiwillig.
- Die Gottesdienstteilnehmer treten unter Einhaltung des Mindestabstands und mit Mund-/Nasenschutz zum Abendmahlsempfang vor Koordination durch Ordnungsdienst).
- Den Abendmahlsempfang bestätigen die Gottesdienstteilnehmer mit einem leise gesprochenen „Amen“ und nehmen die Hostie zu sich. In der Handhabung der Schutzmaske Ungeübten wird der Genuss der Hostie am Sitzplatz empfohlen.
Verlassen des Kirchengebäudes
- Das Verlassen des Kirchenschiffs erfolgt unter Beachtung der Abstandsregeln. Den Hinweisen des Ordnungsdienstes ist zu folgen. Gruppenbildung ist zu vermeiden. Gespräche können unter Berücksichtigung der Abstandsregeln im Freien geführt werden.
24. Mai 2020